Zivilprozessrecht

Wann braucht es das Zivilprozessrecht?

Wozu brauchen Sie als Unternehmen das Zivilprozessrecht, werden Sie sich vielleicht fragen. Das Zivilprozessrecht ist zwar «nur» ein technisches Gefäss. Doch es verhilft Ihnen zum materiellen Recht, sollten sie es einmal benötigen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gegenpartei eine andere Sichtweise zu einer Vertragsleistung eingenommen hat, oder wenn Sie bevorstehenden Schaden von Ihrem Unternehmen, zum Beispiel durch eine unrechtmässige Konkurrenzierung, abwenden möchten.

In einem vordefinierten, bestimmten Ablauf werden Streitigkeiten vor einem Gericht oder Schiedsgericht vorgetragen. Dieses fällt in den meisten Fällen nach Anhörung aller Parteien einen Entscheid. Im Rahmen von einstweiligem Rechtsschutz darf ein Gericht ausnahmsweise auch vor der Anhörung einer Partei einen Entscheid erlassen. Bevor aber ein solcher Entscheid ergeht, wird in den meisten Rechtsordnungen versucht, die Parteien zum Abschluss einer einvernehmlichen Lösung zu motivieren. Dies hat gegenüber dem Entscheid den Vorteil, dass die Parteien schneller und kostengünstiger zu einer Lösung kommen, wobei oftmals auch die Geschäftsbeziehung und der Ruf bewahrt werden können.

 

Als Handelsrichterin im Nebenamt seit 2013 bin ich es gewohnt, an den Vergleichsverhandlungen die divergierenden Parteipositionen zu erarbeiten, diese zusammenzuführen und praktikable und faire Lösungen zu suchen. Diese Technik lässt sich auch in der Advokatur einsetzen und verhilft der Klientschaft zu pragmatischen, kosteneffizienten aussergerichtlichen Abschlüssen ohne oder mit nur marginaler Involvierung der Justiz.

Wenn Vergleiche nicht möglich sind

Leider ist die Gegenpartei nicht immer willens oder in der Lage, eine vergleichsweise Lösung einzuschlagen. Dann lohnt es sich, einen Prozess sorgfältig zu planen und insbesondere auch die für die Streitigkeit günstigste Gerichtsbarkeit anzurufen. Diese kann sich je nach dem anwendbaren materiellen Recht durchaus auch einmal im Ausland befinden, sofern dies nach den anwendbaren Zivilprozessgesetzen zulässig ist.

Ich arbeite in den wichtigsten Wirtschaftsräumen mit Korrespondenzanwaltskanzleien zusammen, welche sich in der Praxis mehrfach erfolgreich bewährt haben. Für das Gebiet von England und Wales bin ich als Solicitor in der Lage, Barristers selber zu instruieren. Dies Erstpart meiner Klientschaft Zeit und Geld, da die Instruktion nicht zusätzlich über eine englische Anwaltskanzlei laufen muss, sondern direkt aus der Schweiz erfolgt. Ich prozessiere sowohl vor staatlichen Zivilgerichten (mit Ausnahme des Handelsgerichtes Zürich), als auch vor Schiedsgerichten weltweit. Bezüglich letzteren verfüge ich über folgende konkreten Erfahrungen:

  • Netherlands Arbitration Institute (NAI)
  • The London Court of International Arbitration (LCIA)
  • International Chambers of Commerce Arbitration (ICC)
  • Swiss Arbitration Centre (Swiss Rules 2021)
  • Schweizerisches Bühnenschiedsgericht
  • Ad hoc arbitration mit 3-er Schiedsgerichten in der Schweiz und in England

Unsere Leistungen

Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Einholen der Instruktion
  • Erstellen des Sachverhaltes
  • Erstellen von Chancen- und Risikoabwägungen
  • Angaben über Prozesschancen (ohne Gewähr) und Abgabe von Empfehlungen
  • Erstellen einer Prozessstrategie sowie Umsetzung derselben
  • Erstellung der Rechtsschriften und Zusammenstellung der Beweismittel
  • Analyse des Entscheides
  • Einleitung von Rechtsmitteln gegen einen ungünstigen Entscheid
  • Initiieren und Führen von Vergleichsgesprächen
  • Einleitung von Verfahren betreffend einstweiligen Rechtsschutz (vorsorgliche Massnahmen) vor oder während des ordentlichen Prozesses
  • Instruieren von Korrespondenzanwaltskanzleien
  • Auswahl von Parteischiedsrichtern

Zivilprozessrecht in der Praxis

Ein professionell vorbereiteter Zivilprozess führt in der Regel über einen gut ermittelten und konzis dargestellten Sachverhalt zum Erfolg. Das urteilende (Schieds)Gericht knüpft seine rechtlichen Überlegungen an den vorgebrachten Sachverhalt an. Innerhalb des Beweisverfahrens beurteilt es dessen Wahrheits- oder Plausibilitätsgehalt. Deshalb ist es äusserst wichtig, den Sachverhalt umfassend und detailliert aufzubereiten. Dabei müssen auch für die Klientschaft ungünstige Punkte berücksichtig werden. Hier zeigt sich in der Praxis die Schwäche bei vielen Unternehmen, welche projektbezogen in Teams arbeiten. Nicht selten weiss die eine Abteilung nicht, was die andere gemacht hat und was gegenüber der Vertragspartei kommuniziert wurde. Informationen werden nicht zentral abgelegt. Es gibt mehrere Ansprechpersonen auf dem Projekt. Das Personal ist nicht geschult, rechtlich relevante Informationen vorgängig vom Management oder vom Rechtsdienst überprüfen zu lassen. Aus Furcht vor Sanktionen zufolge interner Fehler, werden rechtlich relevante Informationen der Anwältin oder dem Anwalt nicht offengelegt, was in einem späteren Prozess sehr nachteilig werden kann, wenn solche Informationen durch die Gegenpartei in den Prozess eingeführt werden und zu einer Überraschung führen.

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung im internen Rechtsdienst von international tätigen Unternehmen, weiss ich mit solchen Problemen umzugehen und sie zu lösen. Es braucht Einfühlungsvermögen aber auch Hartnäckigkeit sowie die Unterstützung vom Management, um an die gewünschten Informationen heranzukommen. Es lohnt sich, zu Beginn etwas mehr Zeit in die Sachverhaltsermittlung zu investieren als später im Prozess verpasste Abklärungen auszumerzen versuchen. Gerne unterstützte ich sie von Anfang an bei dieser Aufgabe, auch vorprozessual bei der Abfassung der Kommunikation an die Gegenpartei.