Vollstreckung

Wenn ein Entscheid nicht ausreicht

Ist es Ihnen gelungen, einen Entscheid zu Ihren Gunsten zu erwirken (siehe dazu weiteres unter Zivilprozessrecht), dann darf man gratulieren. Aber Achtung: Nicht jeder erfolgreiche Zivilprozess mündet in eine erfolgreiche Vollstreckung. Auch diese will professionell durchgeführt werden, um erfolgreich zu sein.

Leider gibt es immer mehr Unternehmen, welche einer Vollstreckung mittels diverser juristischer «Tricks» zu entgehen versuchen. Angefangen von Domizilwechseln über das Verschieben von Vermögenswerten innerhalb des Konzerns bis hin zur Einleitung von Nachlass- und anderen Sanierungsverfahren, um sich der Schulden entledigen zu können. Als Gläubigerin haben Sie dann doppelt das Nachsehen. Einerseits bekommen Sie nur einen Bruchteil (oder gar nichts) Ihrer Forderung ausbezahlt. Andererseits haben Sie Aufwand für den Entscheid zu Ihren Gunsten. Hier ist es wichtig, von Anfang an Substrat für die spätere Vollstreckung sichern zu lassen, zum Beispiel über eine Verarrestierung von Vermögenswerten weltweit.

Unsere Leistungen

Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen an:

  • Erstellen von Chancen- und Risikoabwägungen
  • Einholen von Wirtschaftsauskünften weltweit
  • Vollstreckung von in- und ausländischen Urteilen und Schiedsentscheiden weltweit
  • Vollstreckbarerklärungsverfahren für ausländische Urteile in der Schweiz
  • Einleitung und Durchführung von Betreibungs- und Konkursverfahren in der Schweiz
  • Auswahl und Instruktion von Korrespondenzanwaltskanzleien zwecks Vollstreckung schweizerischer Urteile und Schiedsentscheidungen im Ausland
  • Verarrestierung von in der Schweiz gelegenen Vermögenswerten
  • Sicherung von Vermögenswerten weltweit mit Hilfe von Korrespondenzanwaltskanzleien